§1
Die
folgenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und
Leistungen unseres Unternehmens mit Kunden, die Nichtverbraucher im Sinne des
§ 13 BGB sind. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners haben, ohne dass es eines
ausdrücklichen Widerspruchs bedarf, keine Gültigkeit, es sei denn, dass
Ihre Geltung mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unseres Kunden widersprechen wir - sie binden und aus
dann nicht, wenn wir ihnen nach Erhalt nicht nochmals widersprechen.
Diese nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals explizit vereinbart
werden.
§ 2
Angebot und Preise
Unsere
Angebote sind, soweit wir nichts anderes schriftlich zusichern,
unverbindlich und frei bleibend. Sie gelten bis zur verbindlichen Annahme.
In den Preisen sind Mehrwertsteuer, Fracht, Versand, Zoll, Verpackung und
eventuelle Versicherung nicht enthalten. Wir liefern die Ware in
handelsüblicher Ausführung. Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns eine
Mehr- oder Minderlieferung bis zu 20 % vorbehalten.
§ 3
Lieferfrist
Lieferfristen sind freibleibend,
soweit wir nicht schriftlich verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine
ausdrücklich vereinbart haben. Die Lieferfrist verlängert sich im Falle
höherer Gewalt und andere, von uns nicht verschuldete Ereignisse,
insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Aussperrung und
Streiks sowie sonstige Betriebsstörungen, behördliche Verfügungen,
Material- oder Energiemangel um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer
angemessenen Anlaufzeit.
Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, sind wir berechtigt, ganz
oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des
Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen.
Wird
die zulässige Lieferfrist von uns um mehr als 4 Wochen überschritten, so
hat der Kunde das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kann der
Vertrag auch innerhalb dieser angemessenen Nachfrist nicht erfüllt werden,
so ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom
Vertrag zurückzutreten, ohne jedoch weitergehende Rechte, Forderungen oder
Ansprüche, gleich welcher Art, geltend machen zu können, es sei denn, uns
fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§ 4
Versand und Gefahrübergang
Warenrücksendungen
dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit der RP Fastener
vorgenommen werden. Mit der Übergabe der Ware an die den Transport
ausführende Person, Spediteur oder Frachtführer, geht die Gefahr auf den
Kunden über. Die gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort
oder von einem anderen Ort aus erfolgt und wer die Kosten der Versendung
trägt.
§ 5
Mängelansprüche
Die
Geltendmachung von Mängelansprüchen von Kunden setzt voraus, dass der Kunde
seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- u. Rückpflicht ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Den Kunden trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur
unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Im Rahmen einer von uns
geschuldeten Nacherfüllung, haben wir das Wahlrecht zwischen
Mängelbeseitigung und Neulieferung. Schlägt eine Nacherfüllung zweimal
fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur geringfügigem
Mangel steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde eines
Rechts- oder Fachmangels nach gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht im daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die
Ware beim Kunden. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Aufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Die Verjährungsfrist für
Ansprüche und Rechte wegen Mängel der gelieferten Ware - gleich aus welchem
Rechtsgrund - beträgt 1 Jahr.
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§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
sowie sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und aller mit ihr
im Zusammenhang stehenden sonstigen Ansprüche unser Eigentum, auch wenn
Zahlungen auf besonders bestimmte Forderungen geleistet werden.
Der Kunde ist berechtigt, die
Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages
ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung des Kunden hiermit an. Nach der Abtretung ist der
Kunde zwar zur Einziehung der Forderung ermächtigt, wir behalten uns aber
vor, die Forderung selbsteinzuziehen, sobald der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug
gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein
Vermögen gestellt wird.
In
diesem Falle können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und dessen Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Be- u. Verarbeitung der Ware
durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, jedoch ohne
uns zu verpflichten. Der Kunde erwirbt auch kein Eigentum gem. § 950 BGB.
Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so
erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt wird.
§ 7 Haftungsbegrenzung
In
Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften wir nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Im Übrigen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Wir haften bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen daher nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen
Gewinn, Betriebsausfallschaden, Nutzungsausfall und sonstigen
Vermögensschäden des Kunden.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen
für ausgeführte Lieferungen sind ohne besondere Vereinbarung sofort zur
Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung der Rechnung bis zum Ablauf von 14 Tagen
nach deren Zugang kommt der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Dem
Kunden steht bei Mängeln der Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu,
es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen
Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der
einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.
§ 9 Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Kunden
Im
Falle einer Pflichtverletzung durch den Kunden sind wir berechtigt, 20 %
der Auftragssumme als
Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Die Geltendmachung
eines nachweislich höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, einen Schaden sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
§ 10 Erfüllungsort
Erfüllungsort
für alle sich aus unseren Verträgen ergebenden gegenseitigen Ansprüchen und
Pflichten ist Leverkusen. Es gilt ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
Unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand:
Juni 2018
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